Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 350.000 €. Mit 15 % auf 350.000 € errechnen sich 52.500 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Schenkung ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit 250.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 600.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 19 %. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 700 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ wären für denselben Betrag 82.500 € zu zahlen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 7 %.
Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 52.500 € und spart 52.500 €. Für „Lebensgefährte ohne Trauschein“ wären es 219.000 €.
Lebensjahr des Kindes passen drei volle Zehn-Jahres-Zeiträume.
Andere Beträge für ein Kind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 500.000 € | 11.000 € | 2,2 % |
| 600.000 € | 22.000 € | 3,67 % |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 3.000.000 € | 494.000 € | 16,47 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 82.500 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 219.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 115.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Fragen und Antworten
Was kostet eine Schenkung von 750.000 € an ein Kind?
Von 750.000 € gehen 52.500 € als Schenkungsteuer ab, es bleiben 697.500 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 15 %.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 400.000 € innerhalb von zehn Jahren. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 350.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.