Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Steuerpflichtig sind damit 100.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 11.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 145.000 € zu zahlen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 183 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 1,83 %.
Unter „Geschwister“ läge die Steuer bei 145.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 11.000 € und spart 11.000 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar.
Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.
Mehr oder weniger als 600.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 400.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 750.000 € | 27.500 € | 3,67 % |
| 1.000.000 € | 75.000 € | 7,5 % |
Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 60.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 22.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Schenkung von 600.000 € an den Ehepartner?
Bei 600.000 € zahlt der Ehepartner 11.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 11 %.
Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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