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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Schenkungsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Schenkungsteuer bei 600.000 € für den Ehepartner?

Bei 600.000 € zahlt der Ehepartner 11.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Schenkungsteuer11.000 €1,83 % von 600.000 €
Freibetrag500.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben589.000 €11 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG bei einer Schenkung vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Steuerpflichtig sind damit 100.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 11.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegereltern“ wären für denselben Betrag 145.000 € zu zahlen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 183 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 1,83 %.

Unter „Geschwister“ läge die Steuer bei 145.000 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Wer den Betrag auf zwei Schenkungen im Abstand von mehr als zehn Jahren verteilt, zahlt zusammen 0 € statt 11.000 € und spart 11.000 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar.

Zwischen Ehepartnern sind alle zehn Jahre 500.000 € steuerfrei, Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 %.

Mehr oder weniger als 600.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 400.000 € frei
200.000 €0 €noch 300.000 € frei
400.000 €0 €noch 100.000 € frei
500.000 €0 €noch 0 € frei
750.000 €27.500 €3,67 %
1.000.000 €75.000 €7,5 %

Wer zahlt bei 600.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (II)20.000 €145.000 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €60.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €22.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Schenkung von 600.000 € an den Ehepartner?

Bei 600.000 € zahlt der Ehepartner 11.000 € Schenkungsteuer; nach dem Freibetrag von 500.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Satz 11 %.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 500.000 € innerhalb von zehn Jahren, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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