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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaft und Schenkung · Regel · § 14 ErbStG

Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen 2026

Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag von bis zu 500.000 € erneut in voller Höhe zur Verfügung.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen

202410 Jahre
202510 Jahre
202610 Jahre

Jahre · § 14 ErbStG im Wortlaut

Wie die Zusammenrechnung funktioniert

Nach § 14 ErbStG werden dem letzten Erwerb alle Erwerbe der vorangegangenen zehn Jahre von derselben Person mit ihrem damaligen Wert hinzugerechnet. Für den Gesamtbetrag wird die Steuer berechnet. Davon wird die Steuer abgezogen, die auf die früheren Erwerbe nach heutigem Recht entfallen wäre, oder die tatsächlich gezahlte Steuer, wenn sie höher war.

Zwei Grenzen schützen dabei: Die Steuer auf den neuen Erwerb darf nicht niedriger sein als ohne Zusammenrechnung, und sie darf 50 % des neuen Erwerbs nicht übersteigen.

Fristberechnung

Die Frist läuft taggenau. Eine Schenkung am 15. März 2016 fällt am 16. März 2026 aus der Zusammenrechnung heraus. Maßgeblich ist bei Immobilien in der Regel der Tag, an dem Auflassung und Eintragungsbewilligung vorliegen, bei Geld der Tag der Gutschrift.

Wer größere Vermögen übertragen will, plant deshalb in Zehn-Jahres-Schritten. Das funktioniert auch für den Erbfall: Schenkungen, die beim Tod länger als zehn Jahre zurückliegen, bleiben außen vor.

Einordnung: Regel

Diese Regel bestimmt, wie Freibeträge über die Zeit genutzt werden können. Alle Freibeträge im Vergleich

Beispiele: Schenkungsteuer nach Verwandtschaft

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Häufige Fragen

Ab wann kann ich wieder steuerfrei schenken?

Zehn Jahre nach der letzten Schenkung derselben Person steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung.

Zählt die Frist taggenau?

Ja. Maßgeblich ist der Tag der Ausführung der Schenkung.

Gilt die Frist auch zwischen Schenkung und Erbe?

Ja, Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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