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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaft und Schenkung · Freibetrag · § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Freibetrag für Hausrat und bewegliche Gegenstände 2026

Hausrat bleibt bei Erben der Steuerklasse I bis 41.000 € steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände wie ein Auto zusätzlich bis 12.000 €; in den Klassen II und III gilt zusammen ein Betrag von 12.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Freibetrag für Hausrat und bewegliche Gegenstände

202441.000 € + 12.000 €
202541.000 € + 12.000 €
202641.000 € + 12.000 €

€ · § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG im Wortlaut

Was als Hausrat gilt

Zum Hausrat gehören Möbel, Haushaltsgeräte, Geschirr, Wäsche und Kleidung. Andere bewegliche körperliche Gegenstände sind zum Beispiel das Auto, Schmuck ohne Anlagecharakter oder eine Briefmarkensammlung. Ausgenommen sind Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen sowie Gegenstände des Betriebsvermögens.

Die Befreiung gilt bei Erbschaften und Schenkungen und kommt zum persönlichen Freibetrag hinzu.

Bewertung in der Praxis

Hausrat wird mit dem gemeinen Wert angesetzt, also dem Preis, der bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Gebrauchte Möbel sind meist wenig wert. Die Befreiung führt deshalb dazu, dass Hausrat in normalen Haushalten praktisch nie besteuert wird.

Einordnung: Freibetrag

Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich

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Häufige Fragen

Wie viel Hausrat kann ich steuerfrei erben?

In Steuerklasse I 41.000 € Hausrat plus 12.000 € andere bewegliche Gegenstände, in den Klassen II und III zusammen 12.000 €.

Zählt Goldschmuck zum Hausrat?

Edelmetalle und Edelsteine sind ausdrücklich ausgenommen. Schmuck aus Gold wird deshalb in der Regel nicht befreit.

Gilt die Befreiung auch bei Schenkungen?

Ja, § 13 ErbStG gilt für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen gleichermaßen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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