Wer ihn bekommt
Der besondere Versorgungsfreibetrag gilt nur bei Erwerben von Todes wegen, nicht bei Schenkungen. Er steht dem überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kindern im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 zu, also auch Adoptiv- und Stiefkindern.
Für Kinder richtet sich die Höhe nach dem Alter am Todestag: bis 5 Jahre 52.000 €, über 5 bis 10 Jahre 41.000 €, über 10 bis 15 Jahre 30.700 €, über 15 bis 20 Jahre 20.500 €, über 20 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 10.300 €.
| Erbe | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | 256.000 € |
| Kind bis 5 Jahre | 52.000 € |
| Kind über 5 bis 10 Jahre | 41.000 € |
| Kind über 10 bis 15 Jahre | 30.700 € |
| Kind über 15 bis 20 Jahre | 20.500 € |
| Kind über 20 bis vor dem 27. Geburtstag | 10.300 € |
Kürzung um Versorgungsbezüge
Erhält der Hinterbliebene aus Anlass des Todes Versorgungsbezüge, die nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, wird der Freibetrag um deren Kapitalwert gekürzt. Das betrifft vor allem die gesetzliche Witwenrente und Beamten-Witwengeld. Der Kapitalwert ergibt sich aus der Jahresrente mal dem Vervielfältiger nach § 14 BewG, der vom Alter abhängt. Bei einer Witwenrente von 12.000 € im Jahr und einem Vervielfältiger von 13 sind es 156.000 €, der Versorgungsfreibetrag sinkt dann auf 100.000 €.
Einordnung: Freibetrag
Ein Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Was darüber liegt, wird besteuert, der Freibetrag selbst aber nie. Alle Freibeträge im Vergleich
Beispiele: Erbschaftsteuer nach Verwandtschaft
| Empfänger | 100.000 € | 300.000 € | 500.000 € | 1.000.000 € | 2.000.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 0 € | 0 € | 0 € | 26.840 € | 236.360 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | 0 € | 0 € | 11.000 € | 90.000 € | 304.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | 0 € | 11.000 € | 33.000 € | 152.000 € | 342.000 € |
| Eltern oder Großeltern | 0 € | 22.000 € | 60.000 € | 171.000 € | 361.000 € |
| Geschwister | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Nichte oder Neffe | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | 24.000 € | 84.000 € | 144.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag für Ehepartner?
256.000 €, gekürzt um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier Hinterbliebenenbezüge wie der Witwenrente.
Gilt der Versorgungsfreibetrag bei Schenkungen?
Nein, nur beim Erbe.
Welcher Versorgungsfreibetrag gilt für ein 12-jähriges Kind?
30.700 € (über 10 bis 15 Jahre).
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 17 ErbStG (gesetze-im-internet.de) abgerufen 14.10.2026
- Anwendungsvorschriften § 52 EStG abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.