So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 1.980.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 594.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 4.020.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.970 €. Im Fall „Eltern oder Großeltern“ ergäben sich 361.000 €.
Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 589.500 €. Die Steuer entspricht 29,7 % des Betrags. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 236.360 € zu zahlen. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
2.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 304.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 361.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 342.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 594.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 594.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 2.000.000 €?
Von 2.000.000 € gehen 594.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 1.406.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 2.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.