Die Rechnung im Detail
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 4.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 30 % auf 4.980.000 € errechnen sich 1.494.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 1.489.500 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %.
Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 806.360 € zu zahlen. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €.
Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 931.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 806.360 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 874.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 1.494.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 5.000.000 €?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 5.000.000 € genau 1.494.000 € Erbschaftsteuer, das sind 29,88 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.