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Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 5.000.000 € an eine Nichte oder einen Neffen: So viel Steuer fällt an

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 5.000.000 € genau 1.494.000 € Erbschaftsteuer, das sind 29,88 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer1.494.000 €29,88 % von 5.000.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig4.980.000 €abgerundet
Es bleiben3.506.000 €30 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Übrig bleiben 4.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 30 % auf 4.980.000 € errechnen sich 1.494.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 1.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 1.489.500 €. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.988 €. Effektiv sind das 29,88 % des übertragenen Werts. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 806.360 € zu zahlen. Unter „Schwiegereltern“ läge die Steuer bei 1.494.000 €.

Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
600.000 €145.000 €24,17 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Wer zahlt bei 5.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €931.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €806.360 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €874.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €1.494.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €1.494.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 5.000.000 €?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 5.000.000 € genau 1.494.000 € Erbschaftsteuer, das sind 29,88 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 5.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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