So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 230.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 46.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Mit 70.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 20 % belastet. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.840 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Eltern oder Großeltern“, wären 16.500 € fällig.
Unter „Kind (auch Adoptivkind)“ läge die Steuer bei 0 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 43.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18,4 %. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
Mehr oder weniger als 250.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
250.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 16.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 3.500 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 16.500 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 250.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
Von 250.000 € gehen 46.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 204.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 230.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.