So wird gerechnet
Eine Nichte oder ein Neffe gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 130.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 26.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.733 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 23.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 20 %.
Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 170.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Effektiv sind das 17,33 % des übertragenen Werts. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 3.500 € zu zahlen. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 3.500 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 26.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 150.000 €?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Erbschaftsteuer, das sind 17,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.