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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 150.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Erbschaftsteuer, das sind 17,33 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer26.000 €17,33 % von 150.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig130.000 €abgerundet
Es bleiben124.000 €20 % Steuersatz

So wird gerechnet

Eine Nichte oder ein Neffe gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 130.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 20 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 26.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 1.733 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 23.000 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 20 %.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 170.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Effektiv sind das 17,33 % des übertragenen Werts. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 3.500 € zu zahlen. Unter „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ läge die Steuer bei 0 €.

Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €4.500 €9 %
100.000 €13.750 €13,75 %
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
600.000 €145.000 €24,17 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €3.500 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €26.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €26.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 150.000 €?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 150.000 € genau 26.000 € Erbschaftsteuer, das sind 17,33 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 150.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 130.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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