Die Rechnung im Detail
Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 50.000 €. Mit 7 % auf 50.000 € errechnen sich 3.500 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 26.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 25.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 11 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 2.450 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 7 % belastet.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefeltern“ wären für denselben Betrag 26.000 € zu zahlen. Mit 50.000 € über dem Freibetrag fällt die Steuer moderat aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 233 €. Effektiv sind das 2,33 % des übertragenen Werts.
Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 200.000 € | 11.000 € | 5,5 % |
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 400.000 € | 33.000 € | 8,25 % |
| 1.500.000 € | 266.000 € | 17,73 % |
Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 26.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 150.000 €?
Bei 150.000 € zahlt ein Elternteil 3.500 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 7 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 50.000 € liegt in der Stufe mit 7 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.