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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

150.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 150.000 € zahlt ein Elternteil 3.500 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer3.500 €2,33 % von 150.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig50.000 €abgerundet
Es bleiben146.500 €7 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 50.000 €. Mit 7 % auf 50.000 € errechnen sich 3.500 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 26.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 25.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 11 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 2.450 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 7 % belastet.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefeltern“ wären für denselben Betrag 26.000 € zu zahlen. Mit 50.000 € über dem Freibetrag fällt die Steuer moderat aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 233 €. Effektiv sind das 2,33 % des übertragenen Werts.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 50.000 € frei
100.000 €0 €noch 0 € frei
200.000 €11.000 €5,5 %
250.000 €16.500 €6,6 %
400.000 €33.000 €8,25 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %

Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €26.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 150.000 €?

Bei 150.000 € zahlt ein Elternteil 3.500 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 50.000 € mit 7 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 7 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 50.000 € liegt in der Stufe mit 7 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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