So wird gerechnet
Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Auch mit weiteren 150.000 €, also insgesamt 300.000 €, bliebe alles steuerfrei. Genutzt sind damit 20 % des Freibetrags. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 500.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können.
Was das Ergebnis bedeutet
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefkind“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 706.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 656.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 556.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 506.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 256.000 € frei |
| 3.000.000 € | 426.360 € | 14,21 % |
Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 26.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 3.500 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 150.000 € an den Ehepartner?
Keine Erbschaftsteuer: 150.000 € liegen für den Ehepartner unter dem Freibetrag von 756.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 756.000 € deckt 150.000 € vollständig ab.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.