Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

150.000 € geerbt an den Ehepartner: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Keine Erbschaftsteuer: 150.000 € liegen für den Ehepartner unter dem Freibetrag von 756.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben150.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Auch mit weiteren 150.000 €, also insgesamt 300.000 €, bliebe alles steuerfrei. Genutzt sind damit 20 % des Freibetrags. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 500.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können.

Was das Ergebnis bedeutet

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Für „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären es 0 €. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Stiefkind“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 706.000 € frei
100.000 €0 €noch 656.000 € frei
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
250.000 €0 €noch 506.000 € frei
500.000 €0 €noch 256.000 € frei
3.000.000 €426.360 €14,21 %

Wer zahlt bei 150.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €26.000 €
Geschwister (II)20.000 €26.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €3.500 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 150.000 € an den Ehepartner?

Keine Erbschaftsteuer: 150.000 € liegen für den Ehepartner unter dem Freibetrag von 756.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 150.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 756.000 € deckt 150.000 € vollständig ab.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen