So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 7 % aus. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Im Fall „Geschiedener Ehepartner“ ergäben sich 4.500 €. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ wären für denselben Betrag 9.000 € zu zahlen.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Mehr oder weniger als 50.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 656.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 606.000 € frei |
| 500.000 € | 0 € | noch 256.000 € frei |
| 2.000.000 € | 236.360 € | 11,82 % |
| 3.000.000 € | 426.360 € | 14,21 % |
| 10.000.000 € | 2.126.120 € | 21,26 % |
Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 9.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
- Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für den Ehepartner?
Bei 50.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 50.000 €?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.