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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Ehepartner bei 50.000 €

Bei 50.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für den Ehepartner, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 7 % aus. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Im Fall „Geschiedener Ehepartner“ ergäben sich 4.500 €. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ wären für denselben Betrag 9.000 € zu zahlen.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Mehr oder weniger als 50.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 656.000 € frei
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
500.000 €0 €noch 256.000 € frei
2.000.000 €236.360 €11,82 %
3.000.000 €426.360 €14,21 %
10.000.000 €2.126.120 €21,26 %

Wer zahlt bei 50.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Schwiegereltern (II)20.000 €4.500 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €9.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.
  • Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 50.000 € für den Ehepartner?

Bei 50.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?

Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 50.000 €?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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