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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 3.000.000 € für den Ehepartner?

Der Ehepartner zahlt für 3.000.000 € genau 426.360 € Erbschaftsteuer, das sind 14,21 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer426.360 €14,21 % von 3.000.000 €
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig2.244.000 €abgerundet
Es bleiben2.573.640 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.244.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 426.360 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 3.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %. Mit 3.756.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 551.000 €. Ohne Versorgungsfreibetrag, etwa wenn eine hohe Witwenrente ihn vollständig aufzehrt, läge die Steuer bei 475.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 423.510 €.

Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ wären für denselben Betrag 532.000 € zu zahlen. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.421 € Steuer. Die Steuer entspricht 14,21 % des Betrags.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
250.000 €0 €noch 506.000 € frei
1.500.000 €141.360 €9,42 %
2.000.000 €236.360 €11,82 %
5.000.000 €806.360 €16,13 %
10.000.000 €2.126.120 €21,26 %

Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €894.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €894.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €894.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €894.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €894.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 3.000.000 €?

Der Ehepartner zahlt für 3.000.000 € genau 426.360 € Erbschaftsteuer, das sind 14,21 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 756.000 €, Satz 19 %.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?

Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 2.244.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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