Rechenweg
Ein Geschwisterkind gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 2.980.000 €. Mit 30 % auf 2.980.000 € errechnen sich 894.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 894.000 €. Unter „Eltern oder Großeltern“ läge die Steuer bei 551.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 29,8 %.
Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 889.500 € Steuer. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.980 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Mit 3.020.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 35 %.
Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 426.360 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 551.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 494.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 551.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 3.000.000 € an Geschwister?
Von 3.000.000 € gehen 894.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 2.106.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?
Ein Geschwisterkind kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 3.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.