Rechenweg
Für Geschwister gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 30.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 15 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 4.500 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 0 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 15 %. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ 0 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 900 €.
Die Steuer entspricht 9 % des Betrags. Mit 45.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 75.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 20 %. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 2.250 € Steuer.
Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.
Mehr oder weniger als 50.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 4.500 € |
Hinweise zu diesem Fall
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 50.000 € an Geschwister?
4.500 € Erbschaftsteuer fallen bei 50.000 € für Geschwister an: 30.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 15 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.
Wie viel kann ein Geschwisterkind steuerfrei erhalten?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 50.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.