So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für Geschwister, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 730.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 215.000 €. Hier greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Statt 219.000 € werden nur 215.000 € erhoben, weil der Erwerb die Grenze von 600.000 € nur wenig übersteigt.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 28,67 %. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.866 €.
Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 115.000 € zu zahlen. Die Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ käme bei gleichem Betrag auf 215.000 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 5.270.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 207.500 € Steuer.
Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.
Mehr oder weniger als 750.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 82.500 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 52.500 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 219.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- In Steuerklasse II greift der Härteausgleich bei jeder Wertgrenze. Knapp über 75.000 € oder 300.000 € steuerpflichtigem Erwerb lohnt ein genauer Blick auf den Rechenweg.
- Hausrat und Gegenstände sind in Steuerklasse II nur zusammen bis 12.000 € frei, nicht 41.000 € plus 12.000 € wie in Klasse I.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für Geschwister?
Von 750.000 € gehen 215.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 535.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 % mit Härteausgleich.
Ab welchem Betrag zahlt ein Geschwisterkind Erbschaftsteuer?
Ein Geschwisterkind kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 750.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 215.000 €.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.