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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

400.000 € geerbt an Geschwister: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 400.000 € zahlt ein Geschwisterkind 95.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer95.000 €23,75 % von 400.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig380.000 €abgerundet
Es bleiben305.000 €25 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Geschwisterkind gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 380.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 25 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 95.000 €.

Einordnung

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 91.250 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 25 %. Effektiv sind das 23,75 % des übertragenen Werts.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 600.000 € fehlen noch 220.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 30 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.375 € Steuer. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.

Schon ein mittleres Erbe kostet deshalb fünfstellige Beträge.

Mehr oder weniger als 400.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
300.000 €56.000 €18,67 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

400.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €95.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €114.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €22.000 €
Urenkel (I)100.000 €33.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €95.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Eine Risikolebensversicherung, die das Geschwisterkind selbst auf das Leben des anderen abschließt und bezahlt, fließt nicht in die Erbmasse.
  • Halbgeschwister haben denselben Freibetrag wie leibliche Geschwister.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Steuer bei 400.000 € für Geschwister?

Bei 400.000 € zahlt ein Geschwisterkind 95.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 25 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an Geschwister steuerfrei?

Ein Geschwisterkind kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 400.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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