Die Rechnung im Detail
Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. Mit 11 % auf 200.000 € errechnen sich 22.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Im Fall „Stiefkind“ ergäben sich 0 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 100.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 550 €. Effektiv sind das 5,5 % des übertragenen Werts.
Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 20.350 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig.
Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.
Andere Beträge für ein Enkelkind
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 300.000 € | 11.000 € | 3,67 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 60.000 € | 10 % |
| 750.000 € | 82.500 € | 11 % |
Wer zahlt bei 400.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 114.000 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 33.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 95.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 400.000 €?
Ein Enkelkind zahlt für 400.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 5,5 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 400.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.