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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

400.000 € geerbt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Ein Enkelkind zahlt für 400.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 5,5 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer22.000 €5,5 % von 400.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig200.000 €abgerundet
Es bleiben378.000 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Enkelkind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Steuerpflichtig sind damit 200.000 €. Mit 11 % auf 200.000 € errechnen sich 22.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Im Fall „Stiefkind“ ergäben sich 0 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 100.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 550 €. Effektiv sind das 5,5 % des übertragenen Werts.

Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 20.350 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig.

Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
500.000 €33.000 €6,6 %
600.000 €60.000 €10 %
750.000 €82.500 €11 %

Wer zahlt bei 400.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €95.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €114.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €95.000 €
Urenkel (I)100.000 €33.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €95.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 400.000 €?

Ein Enkelkind zahlt für 400.000 € genau 22.000 € Erbschaftsteuer, das sind 5,5 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 400.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 200.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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