So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 380.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 25 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 95.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Unter „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ läge die Steuer bei 0 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 25 % belastet. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 220.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 30 % greifen. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 95.000 €.
Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.375 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 23,75 %. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 91.250 €.
Nichten und Neffen gehören als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.
Mehr oder weniger als 400.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 600.000 € | 145.000 € | 24,17 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Wer zahlt bei 400.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 22.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 114.000 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 95.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 114.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 400.000 €?
95.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 400.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 380.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 25 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 25 %.
Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 400.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 25 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.