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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 750.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 750.000 € genau 215.000 € Erbschaftsteuer, das sind 28,67 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer215.000 €28,67 % von 750.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig730.000 €abgerundet
Es bleiben535.000 €Härteausgleich angewendet

Die Rechnung im Detail

Eine Nichte oder ein Neffe gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 730.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 215.000 €. Weil die Grenze von 600.000 € nur knapp überschritten ist, deckelt der Härteausgleich die Steuer auf 215.000 € statt 219.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 50 % belastet. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 207.500 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Im Fall „Stiefeltern“ ergäben sich 215.000 €.

Effektiv sind das 28,67 % des übertragenen Werts. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.866 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.270.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 35 %, gemildert durch den Härteausgleich. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 219.000 €.

Nichten und Neffen gehören als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.

Andere Beträge für eine Nichte oder einen Neffen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
600.000 €145.000 €24,17 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €215.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €115.000 €
Urenkel (I)100.000 €115.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €215.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 750.000 € für eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 750.000 € genau 215.000 € Erbschaftsteuer, das sind 28,67 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 % mit Härteausgleich.

Wie viel kann eine Nichte oder ein Neffe steuerfrei erhalten?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 215.000 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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