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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 750.000 € für die Eltern?

Bei 750.000 € zahlt ein Elternteil 115.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 650.000 € mit 19 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer115.000 €15,33 % von 750.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig650.000 €abgerundet
Es bleiben635.000 €Härteausgleich angewendet

Rechenweg

Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Steuerpflichtig sind damit 650.000 €. Mit 19 % auf 650.000 € errechnen sich 115.000 €. Weil die Grenze von 600.000 € nur knapp überschritten ist, deckelt der Härteausgleich die Steuer auf 115.000 € statt 123.500 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 750.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 215.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Zum Vergleich: In der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ wären für denselben Betrag 219.000 € zu zahlen. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.350.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Steuer entspricht 15,33 % des Betrags. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 50 %.

Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 107.500 €. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 215.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.533 €.

Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 50.000 € frei
250.000 €16.500 €6,6 %
500.000 €60.000 €12 %
600.000 €75.000 €12,5 %
1.000.000 €171.000 €17,1 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %

Wer zahlt bei 750.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €215.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €82.500 €
Stiefeltern (II)20.000 €215.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €219.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 750.000 €?

Bei 750.000 € zahlt ein Elternteil 115.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 650.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 % mit Härteausgleich.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 100.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 750.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 650.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 115.000 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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