Rechenweg
Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Steuerpflichtig sind damit 650.000 €. Mit 19 % auf 650.000 € errechnen sich 115.000 €. Weil die Grenze von 600.000 € nur knapp überschritten ist, deckelt der Härteausgleich die Steuer auf 115.000 € statt 123.500 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 750.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 215.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Zum Vergleich: In der Gruppe „Freunde, Patenkind und andere“ wären für denselben Betrag 219.000 € zu zahlen. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.350.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich. Die Steuer entspricht 15,33 % des Betrags. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 50 %.
Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 107.500 €. Im Fall „Schwiegereltern“ ergäben sich 215.000 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.533 €.
Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 500.000 € | 60.000 € | 12 % |
| 600.000 € | 75.000 € | 12,5 % |
| 1.000.000 € | 171.000 € | 17,1 % |
| 1.500.000 € | 266.000 € | 17,73 % |
Wer zahlt bei 750.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 82.500 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 219.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 750.000 €?
Bei 750.000 € zahlt ein Elternteil 115.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 100.000 € werden 650.000 € mit 19 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 % mit Härteausgleich.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 100.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 750.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 650.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag, der Härteausgleich begrenzt hier die Steuer auf 115.000 €.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.