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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 500.000 € an die Eltern: So viel Steuer fällt an

Ein Elternteil zahlt für 500.000 € genau 60.000 € Erbschaftsteuer, das sind 12 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer60.000 €12 % von 500.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig400.000 €abgerundet
Es bleiben440.000 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Steuerpflichtig sind damit 400.000 €. Mit 15 % auf 400.000 € errechnen sich 60.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Auf einen weiteren Euro entfielen 15 % Steuer. Unter „Lebensgefährte ohne Trauschein“ läge die Steuer bei 144.000 €. Effektiv sind das 12 % des übertragenen Werts. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 19 % greifen. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.

Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.200 € Steuer. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 57.750 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 120.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Schwiegereltern“ 120.000 €.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €11.000 €5,5 %
300.000 €22.000 €7,33 %
400.000 €33.000 €8,25 %
600.000 €75.000 €12,5 %
750.000 €115.000 €15,33 %
5.000.000 €931.000 €18,62 %

500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €11.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €144.000 €
Stiefkind (I)400.000 €11.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €11.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Erbschaft von 500.000 € an die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 500.000 € genau 60.000 € Erbschaftsteuer, das sind 12 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 15 %.

Wie viel kann ein Elternteil steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 400.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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