Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 100.000 €. Mit 11 % auf 100.000 € errechnen sich 11.000 €.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Steuer entspricht 2,2 % des Betrags. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 60.000 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 220 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 9.350 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 4.851 €.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 600.000 € | 22.000 € | 3,67 % |
| 750.000 € | 52.500 € | 7 % |
500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 120.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 144.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 33.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 60.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 120.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
- Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 500.000 € an ein Kind?
Von 500.000 € gehen 11.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 489.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 400.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.