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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Kind bei 500.000 €

Von 500.000 € gehen 11.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 489.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer11.000 €2,2 % von 500.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben489.000 €11 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 100.000 €. Mit 11 % auf 100.000 € errechnen sich 11.000 €.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Die Steuer entspricht 2,2 % des Betrags. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 60.000 €. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 220 €. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 200.000 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 9.350 €. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 4.851 €.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
300.000 €0 €noch 100.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
750.000 €52.500 €7 %

500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €120.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €144.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €33.000 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €120.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag. Ein Kind kann von Mutter und Vater zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre.
  • Ist das Kind beim Erbfall jünger als 27, gibt es zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag: 52.000 € bis 5 Jahre, 10.300 € ab 21 Jahren.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 500.000 € an ein Kind?

Von 500.000 € gehen 11.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 489.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 400.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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