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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Lebensgefährten bei 500.000 €

144.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 500.000 € für den Lebensgefährten an: 480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer144.000 €28,8 % von 500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig480.000 €abgerundet
Es bleiben356.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Der Lebensgefährte gehört beim Erben zur Steuerklasse III. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 480.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 144.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Im Fall „Kind (auch Adoptivkind)“ ergäben sich 11.000 €. Die Steuer entspricht 28,8 % des Betrags. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Mit Trauschein wären es 0 € statt 144.000 €.

Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 139.500 €. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.880 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 11.000 € zu zahlen.

Unverheiratete Partner gehören unabhängig von der Dauer der Beziehung zur Steuerklasse III.

Mehr oder weniger als 500.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €39.000 €26 %
200.000 €54.000 €27 %
300.000 €84.000 €28 %
400.000 €114.000 €28,5 %
600.000 €174.000 €29 %
750.000 €219.000 €29,2 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €11.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €120.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €60.000 €
Stiefkind (I)400.000 €11.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €11.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Steuer bei 500.000 € für den Lebensgefährten?

144.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 500.000 € für den Lebensgefährten an: 480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse III zunächst mit 30 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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