Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 730.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 219.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 5.270.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 50 %, gemildert durch den Härteausgleich. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.920 €. Die Steuer entspricht 29,2 % des Betrags. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ 115.000 €.
Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Mit Trauschein wären es 0 € statt 219.000 €. Unter „Geschiedener Ehepartner“ läge die Steuer bei 215.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 214.500 €.
Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 600.000 € | 174.000 € | 29 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
750.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 82.500 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 215.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 115.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 215.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der Lebensgefährte nichts. Das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehepartner und Verwandte.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 750.000 €?
Von 750.000 € gehen 219.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 531.000 €. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 750.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 730.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.