Rechenweg
Für den Lebensgefährten gilt beim Erben die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 174.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Effektiv sind das 29 % des übertragenen Werts. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Für „Eltern oder Großeltern“ wären es 75.000 €.
Mit Trauschein wären es 0 € statt 174.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 169.500 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 22.000 € zu zahlen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.900 €.
Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 400.000 € | 114.000 € | 28,5 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 145.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 22.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 145.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 600.000 €?
Bei 600.000 € zahlt der Lebensgefährte 174.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 580.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?
Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.