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SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 600.000 € an den Lebensgefährten: So viel Steuer fällt an

Bei 600.000 € zahlt der Lebensgefährte 174.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 580.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer174.000 €29 % von 600.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig580.000 €abgerundet
Es bleiben426.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Für den Lebensgefährten gilt beim Erben die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 580.000 €. Der Satz von 30 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 174.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 600.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 30 %. Effektiv sind das 29 % des übertragenen Werts. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Für „Eltern oder Großeltern“ wären es 75.000 €.

Mit Trauschein wären es 0 € statt 174.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 169.500 €. Zum Vergleich: In der Gruppe „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ wären für denselben Betrag 22.000 € zu zahlen. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 2.900 €.

Ohne Testament erben Lebensgefährten gesetzlich gar nicht.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €9.000 €18 %
400.000 €114.000 €28,5 %
500.000 €144.000 €28,8 %
750.000 €219.000 €29,2 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
5.000.000 €1.494.000 €29,88 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €22.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €145.000 €
Stiefkind (I)400.000 €22.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €145.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
  • Eine Risikolebensversicherung über Kreuz, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist, bleibt erbschaftsteuerfrei.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 600.000 €?

Bei 600.000 € zahlt der Lebensgefährte 174.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 580.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 600.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 580.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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