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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

400.000 € geerbt an den Lebensgefährten: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 400.000 € zahlt der Lebensgefährte 114.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer114.000 €28,5 % von 400.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig380.000 €abgerundet
Es bleiben286.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Für den Lebensgefährten gilt beim Erben die Steuerklasse III nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 380.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 114.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 30 % belastet. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Mit Trauschein wären es 0 € statt 114.000 €.

Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.850 €. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 22.000 €. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 109.500 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 28,5 %.

Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €9.000 €18 %
100.000 €24.000 €24 %
250.000 €69.000 €27,6 %
300.000 €84.000 €28 %
500.000 €144.000 €28,8 %
600.000 €174.000 €29 %

400.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €95.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €22.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €114.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 400.000 €?

Bei 400.000 € zahlt der Lebensgefährte 114.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 380.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Wie viel kann der Lebensgefährte steuerfrei erhalten?

Der Lebensgefährte kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse III beträgt 30 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 400.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 380.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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