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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse III · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Lebensgefährten bei 300.000 €

Bei 300.000 € zahlt der Lebensgefährte 84.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 280.000 € mit 30 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer84.000 €28 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse III
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben216.000 €30 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 280.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 84.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.800 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 79.500 € Steuer. Mit Trauschein wären es 0 € statt 84.000 €.

Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 11.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 28 %.

Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €9.000 €18 %
200.000 €54.000 €27 %
250.000 €69.000 €27,6 %
400.000 €114.000 €28,5 %
500.000 €144.000 €28,8 %
750.000 €219.000 €29,2 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €11.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €56.000 €
Freunde, Patenkind und andere (III)20.000 €84.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
  • In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 300.000 €?

Bei 300.000 € zahlt der Lebensgefährte 84.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 280.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an den Lebensgefährten steuerfrei?

Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 300.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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