Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: III für den Lebensgefährten, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 280.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 30 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 84.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.800 €. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 79.500 € Steuer. Mit Trauschein wären es 0 € statt 84.000 €.
Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 11.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 28 %.
Der Freibetrag liegt bei 20.000 €, der Steuersatz beginnt bei 30 % und steigt ab 6 Millionen € auf 50 %.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 9.000 € | 18 % |
| 200.000 € | 54.000 € | 27 % |
| 250.000 € | 69.000 € | 27,6 % |
| 400.000 € | 114.000 € | 28,5 % |
| 500.000 € | 144.000 € | 28,8 % |
| 750.000 € | 219.000 € | 29,2 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 11.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 84.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Mit einer Heirat steigt der Freibetrag von 20.000 € auf 500.000 €, beim Erbe kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € hinzu.
- In Steuerklasse III gilt schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Satz von 30 %.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Lebensgefährte bei 300.000 €?
Bei 300.000 € zahlt der Lebensgefährte 84.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 280.000 € mit 30 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an den Lebensgefährten steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse III mit 30 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 300.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.