Die Rechnung im Detail
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 100.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 11.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Unter „Stiefkind“ läge die Steuer bei 0 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 3,67 %. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €.
Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 366 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 9.350 €. Mit 200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.
Ist dieser Elternteil bereits verstorben, rückt das Enkelkind auf und erhält wie ein Kind 400.000 €.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 250.000 € | 3.500 € | 1,4 % |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 2.000.000 € | 342.000 € | 17,1 % |
300.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 56.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 22.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 300.000 €?
Bei 300.000 € zahlt ein Enkelkind 11.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welcher Steuersatz gilt bei 300.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.