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SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

300.000 € geerbt an ein Enkelkind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 300.000 € zahlt ein Enkelkind 11.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer11.000 €3,67 % von 300.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig100.000 €abgerundet
Es bleiben289.000 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 100.000 €, auf volle 100 € abgerundet. In dieser Stufe gilt ein Satz von 11 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 11.000 €.

So ist das Ergebnis zu lesen

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 300.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Unter „Stiefkind“ läge die Steuer bei 0 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 3,67 %. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ 0 €.

Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 366 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 9.350 €. Mit 200.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 15 %.

Ist dieser Elternteil bereits verstorben, rückt das Enkelkind auf und erhält wie ein Kind 400.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
2.000.000 €342.000 €17,1 %

300.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €56.000 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Urenkel (I)100.000 €22.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 300.000 €?

Bei 300.000 € zahlt ein Enkelkind 11.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 200.000 € werden 100.000 € mit 11 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 300.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 100.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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