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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Enkelkind bei 500.000 €

Von 500.000 € gehen 33.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 467.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer33.000 €6,6 % von 500.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig300.000 €abgerundet
Es bleiben467.000 €11 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 300.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 11 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 33.000 €.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 144.000 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 0 € unter der Grenze von 300.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 15 % greifen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 6,6 %. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 11.000 €.

Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 31.350 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 660 € Steuer. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 11 %. Zum Vergleich: In der Gruppe „Eltern oder Großeltern“ wären für denselben Betrag 60.000 € zu zahlen.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Andere Beträge für ein Enkelkind

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %
600.000 €60.000 €10 %
750.000 €82.500 €11 %
1.000.000 €152.000 €15,2 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €60.000 €
Geschwister (II)20.000 €120.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €120.000 €
Urenkel (I)100.000 €60.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 500.000 € an ein Enkelkind?

Von 500.000 € gehen 33.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 467.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 11 %.

Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 500.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 300.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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