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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 250.000 € für ein Enkelkind?

Ein Enkelkind zahlt für 250.000 € genau 3.500 € Erbschaftsteuer, das sind 1,4 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer3.500 €1,4 % von 250.000 €
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig50.000 €abgerundet
Es bleiben246.500 €7 % Steuersatz

So wird gerechnet

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Enkelkind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 200.000 €. Übrig bleiben 50.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 7 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 3.500 €.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 140 €. Mit 50.000 € über dem Freibetrag fällt die Steuer moderat aus. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 1,4 %. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €. Mit 25.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 75.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 11 %.

Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 16.500 €. Ist der verbindende Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag von 400.000 €, und die Steuer sinkt auf 0 €. Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 7 %. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 2.450 € Steuer.

Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
300.000 €11.000 €3,67 %
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
1.500.000 €247.000 €16,47 %

Wer zahlt bei 250.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €16.500 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €0 €
Schwiegerkind (II)20.000 €46.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 250.000 €?

Ein Enkelkind zahlt für 250.000 € genau 3.500 € Erbschaftsteuer, das sind 1,4 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 200.000 €, Satz 7 %.

Wie viel kann ein Enkelkind steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 200.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 250.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 50.000 € liegt in der Stufe mit 7 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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