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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 200.000 € an ein Enkelkind: So viel Steuer fällt an

200.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben200.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Kämen weitere 50.000 € hinzu, also insgesamt 250.000 €, wären 3.500 € Steuer fällig. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 100 % verbraucht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 200.000 € schmälern.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 36.000 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ 0 €.

Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
100.000 €0 €noch 100.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
250.000 €3.500 €1,4 %
300.000 €11.000 €3,67 %
10.000.000 €2.254.000 €22,54 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €36.000 €
Geschwister (II)20.000 €36.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €36.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €36.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Eine Zuwendung direkt an Enkel spart die doppelte Besteuerung, die entsteht, wenn erst die Kinder erben und später die Enkel.
  • Bei minderjährigen Enkeln verwalten die Eltern das Geld. Wer das vermeiden will, kann eine Auflage oder Testamentsvollstreckung vorsehen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 200.000 € an ein Enkelkind?

200.000 € bleiben für ein Enkelkind steuerfrei: Der Freibetrag von 200.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Ab welchem Betrag zahlt ein Enkelkind Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 200.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welcher Steuersatz gilt bei 200.000 €?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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