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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 100.000 € für ein Enkelkind?

Bei 100.000 € für ein Enkelkind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag200.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben100.000 €0 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Selbst 150.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 200.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Genutzt sind damit 50 % des Freibetrags.

Einordnung

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Im Fall „Schwiegerkind“ ergäben sich 13.750 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig.

Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.

Mehr oder weniger als 100.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 150.000 € frei
150.000 €0 €noch 50.000 € frei
200.000 €0 €noch 0 € frei
400.000 €22.000 €5,5 %
500.000 €33.000 €6,6 %
5.000.000 €912.000 €18,24 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Schwiegereltern (II)20.000 €13.750 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
  • Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 100.000 €?

Bei 100.000 € für ein Enkelkind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?

Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 100.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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