So wird gerechnet
Für ein Enkelkind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 200.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Selbst 150.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 200.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Genutzt sind damit 50 % des Freibetrags.
Einordnung
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Im Fall „Schwiegerkind“ ergäben sich 13.750 €. Bis zu einem Betrag von 200.099 € bliebe es für ein Enkelkind bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“, wären 0 € fällig.
Ihr Freibetrag beträgt 200.000 €, solange der Elternteil lebt, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Mehr oder weniger als 100.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 150.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 400.000 € | 22.000 € | 5,5 % |
| 500.000 € | 33.000 € | 6,6 % |
| 5.000.000 € | 912.000 € | 18,24 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 0 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Jeder Großelternteil hat einen eigenen Freibetrag. Ein Enkelkind kann von allen vier Großeltern zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten.
- Lebt der verbindende Elternteil nicht mehr, steigt der Freibetrag des Enkels auf 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).
Häufige Fragen
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Enkelkind bei 100.000 €?
Bei 100.000 € für ein Enkelkind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 200.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Enkelkind steuerfrei?
Ein Enkelkind kann 200.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 100.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 200.000 € deckt 100.000 € vollständig ab.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.