Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

100.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 100.000 € für die Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 100.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben100.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Genutzt sind damit 100 % des Freibetrags. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 100.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können. Bei zusätzlichen 100.000 € (zusammen 200.000 €) läge die Steuer bei 11.000 €.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 24.000 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 13.750 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.

Erst oberhalb von 100.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 24.000 €.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 50.000 € frei
150.000 €3.500 €2,33 %
200.000 €11.000 €5,5 %
1.000.000 €171.000 €17,1 %
2.000.000 €361.000 €18,05 %
5.000.000 €931.000 €18,62 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €13.750 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €24.000 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €13.750 €
Schwiegerkind (II)20.000 €13.750 €

Worauf es hier ankommt

  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.

Kurz beantwortet

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 100.000 €?

Bei 100.000 € für die Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 100.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

Mit deinen Werten rechnen

Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.

Im Rechner öffnen
Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

✉ Beratung anfragen