Die Rechnung im Detail
Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Genutzt sind damit 100 % des Freibetrags. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 100.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können. Bei zusätzlichen 100.000 € (zusammen 200.000 €) läge die Steuer bei 11.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 24.000 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 13.750 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.
Erst oberhalb von 100.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 24.000 €.
Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 50.000 € frei |
| 150.000 € | 3.500 € | 2,33 % |
| 200.000 € | 11.000 € | 5,5 % |
| 1.000.000 € | 171.000 € | 17,1 % |
| 2.000.000 € | 361.000 € | 18,05 % |
| 5.000.000 € | 931.000 € | 18,62 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 24.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 13.750 € |
Worauf es hier ankommt
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
Kurz beantwortet
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Elternteil bei 100.000 €?
Bei 100.000 € für die Eltern fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 100.000 €.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?
Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.