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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Wie viel Erbschaftsteuer bei 5.000.000 € für die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 5.000.000 € genau 931.000 € Erbschaftsteuer, das sind 18,62 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer931.000 €18,62 % von 5.000.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig4.900.000 €abgerundet
Es bleiben4.069.000 €19 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für die Eltern, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 4.900.000 €. Mit 19 % auf 4.900.000 € errechnen sich 931.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 928.150 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.862 € Steuer. Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 1.494.000 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 1.494.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Bis zur nächsten Wertgrenze von 6.000.000 € fehlen noch 1.100.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 23 %, gemildert durch den Härteausgleich.

Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Auf einen weiteren Euro entfielen 19 % Steuer. Die Steuer entspricht 18,62 % des Betrags. Zum Vergleich: In der Gruppe „Schwiegerkind“ wären für denselben Betrag 1.494.000 € zu zahlen.

Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.

Mehr oder weniger als 5.000.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 0 € frei
200.000 €11.000 €5,5 %
300.000 €22.000 €7,33 %
2.000.000 €361.000 €18,05 %
3.000.000 €551.000 €18,37 %
10.000.000 €2.277.000 €22,77 %

5.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €806.360 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €874.000 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €1.494.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €874.000 €
Schwiegereltern (II)20.000 €1.494.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer bei 5.000.000 € für die Eltern?

Ein Elternteil zahlt für 5.000.000 € genau 931.000 € Erbschaftsteuer, das sind 18,62 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Die Grenze liegt bei 100.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 5.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 4.900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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