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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

3.000.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

551.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für die Eltern an: 2.900.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer551.000 €18,37 % von 3.000.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig2.900.000 €abgerundet
Es bleiben2.449.000 €19 % Steuersatz

So wird gerechnet

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 100.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 2.900.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 551.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.836 € Steuer. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit 3.100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 551.000 € fällig. Die Steuer entspricht 18,37 % des Betrags.

Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 894.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 532.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 548.150 € Steuer.

Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
250.000 €16.500 €6,6 %
600.000 €75.000 €12,5 %
1.500.000 €266.000 €17,73 %
2.000.000 €361.000 €18,05 %
5.000.000 €931.000 €18,62 %
10.000.000 €2.277.000 €22,77 %

Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €426.360 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €532.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €894.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €894.000 €
Urenkel (I)100.000 €551.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
  • Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 3.000.000 € an die Eltern?

551.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für die Eltern an: 2.900.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?

Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 3.000.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 2.900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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