So wird gerechnet
Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 100.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 2.900.000 €. In dieser Stufe gilt ein Satz von 19 %, der auf den ganzen Betrag angewendet wird. Das ergibt 551.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.836 € Steuer. Für so hohe Beträge sollte die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und mögliche Befreiungen fachkundig geprüft werden. Mit 3.100.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 6.000.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 23 %. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Urenkel“, wären 551.000 € fällig. Die Steuer entspricht 18,37 % des Betrags.
Die Grenzbelastung liegt in diesem Bereich bei 19 %. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 894.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören. Im Fall „Enkelkind (Eltern leben)“ ergäben sich 532.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 548.150 € Steuer.
Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 600.000 € | 75.000 € | 12,5 % |
| 1.500.000 € | 266.000 € | 17,73 % |
| 2.000.000 € | 361.000 € | 18,05 % |
| 5.000.000 € | 931.000 € | 18,62 % |
| 10.000.000 € | 2.277.000 € | 22,77 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 426.360 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 894.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 551.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.
- Pflegen Kinder ihre Eltern, kann im umgekehrten Fall ein Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € greifen.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 3.000.000 € an die Eltern?
551.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 3.000.000 € für die Eltern an: 2.900.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 19 %. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 19 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Elternteil Erbschaftsteuer?
Steuerfrei bleiben bis zu 100.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 3.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.900.000 € liegt in der Stufe mit 19 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Schenkung planen? Steuerberater in deiner Nähe
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.