Die Rechnung im Detail
Ein Elternteil gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 100.000 €. Steuerpflichtig sind damit 9.900.000 €. Der Satz von 23 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 2.277.000 €.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 3.100.000 € unter der Grenze von 13.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 27 % greifen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 23 % belastet. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.277 € Steuer. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 2.273.550 € Steuer. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 3.493.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.
Für „Enkelkind (Eltern leben)“ wären es 2.254.000 €. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 22,77 %. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 3.493.000 €.
Für Vermögen, das Eltern ihrem Kind zuvor geschenkt hatten und das an sie zurückfällt, gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG sogar eine vollständige Befreiung.
Andere Beträge für die Eltern
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 150.000 € | 3.500 € | 2,33 % |
| 250.000 € | 16.500 € | 6,6 % |
| 750.000 € | 115.000 € | 15,33 % |
| 3.000.000 € | 551.000 € | 18,37 % |
| 5.000.000 € | 931.000 € | 18,62 % |
Wer zahlt bei 10.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I) | 756.000 € | 2.126.120 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
Was du in diesem Fall prüfen solltest
- Beim Erbe gilt Steuerklasse I mit 100.000 €, bei einer Schenkung Steuerklasse II mit 20.000 €. Derselbe Betrag kann also je nach Weg sehr unterschiedlich kosten.
- Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Steuer bei 10.000.000 € für die Eltern?
Ein Elternteil zahlt für 10.000.000 € genau 2.277.000 € Erbschaftsteuer, das sind 22,77 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 23 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?
Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 10.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.900.000 € liegt in der Stufe mit 23 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.