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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

250.000 € geerbt an die Eltern: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 250.000 € gehen 16.500 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 233.500 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer16.500 €6,6 % von 250.000 €
Freibetrag100.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig150.000 €abgerundet
Es bleiben233.500 €11 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für die Eltern gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 100.000 €. Übrig bleiben 150.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 11 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 16.500 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Effektiv sind das 6,6 % des übertragenen Werts. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 660 € Steuer. Die Gruppe „Schwiegereltern“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 14.850 €. Als Schenkung zu Lebzeiten kostete derselbe Betrag 46.000 €, weil Eltern dann zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag gehören.

Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 150.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 15 %, gemildert durch den Härteausgleich. Hier macht die Steuer schon einen deutlichen Teil des Betrags aus. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“, wären 0 € fällig. Auf einen weiteren Euro entfielen 11 % Steuer.

Erben Eltern oder Großeltern von ihrem Kind, gehören sie zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 100.000 €.

Andere Beträge für die Eltern

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 0 € frei
150.000 €3.500 €2,33 %
200.000 €11.000 €5,5 %
300.000 €22.000 €7,33 %
400.000 €33.000 €8,25 %
600.000 €75.000 €12,5 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €46.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €3.500 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €46.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Fällt geschenktes Vermögen beim Tod des Kindes an die Eltern zurück, ist dieser Rückfall steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
  • Laufender Unterhalt für bedürftige Eltern ist keine Schenkung. Er kann sogar als außergewöhnliche Belastung bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 250.000 € an die Eltern?

Von 250.000 € gehen 16.500 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 233.500 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 100.000 €, Satz 11 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an die Eltern steuerfrei?

Ein Elternteil kann 100.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 250.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 150.000 € liegt in der Stufe mit 11 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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