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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Kind bei 250.000 €

Bei 250.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben250.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 400.000 € schmälern. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 63 % aus.

Einordnung

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.

Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Die Gruppe „Geschwister“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €.

Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.

Mehr oder weniger als 250.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
300.000 €0 €noch 100.000 € frei
400.000 €0 €noch 0 € frei
1.000.000 €90.000 €9 %

250.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €46.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €69.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €3.500 €
Urenkel (I)100.000 €16.500 €
Schwiegerkind (II)20.000 €46.000 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 250.000 €?

Bei 250.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 400.000 € deckt 250.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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