Die Rechnung im Detail
Für ein Kind gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 400.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 400.000 € schmälern. Weitere 100.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 63 % aus.
Einordnung
Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: In der Gruppe „Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.
Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Die Gruppe „Geschwister“ käme bei gleichem Betrag auf 46.000 €.
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I und haben je Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €.
Mehr oder weniger als 250.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | noch 300.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 200.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 100.000 € frei |
| 400.000 € | 0 € | noch 0 € frei |
| 1.000.000 € | 90.000 € | 9 % |
250.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 46.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 69.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 3.500 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 16.500 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 46.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
- Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 250.000 €?
Bei 250.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.
Wie viel kann ein Kind steuerfrei erhalten?
Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 250.000 €?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 400.000 € deckt 250.000 € vollständig ab.
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Bei Immobilien, Firmenanteilen oder Steuerklasse II und III lohnt sich ein fachlicher Blick, bevor das Finanzamt bewertet. Ein kurzes Formular genügt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.