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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

1.000.000 € geerbt an ein Kind: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 1.000.000 € gehen 90.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 910.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer90.000 €9 % von 1.000.000 €
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig600.000 €abgerundet
Es bleiben910.000 €15 % Steuersatz

Rechenweg

Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 600.000 €. Mit 15 % auf 600.000 € errechnen sich 90.000 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 900 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“, wären 294.000 € fällig. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 85.395 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 87.750 € Steuer. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 152.000 €.

Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 0 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 19 % greifen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet. Die Steuer entspricht 9 % des Betrags.

Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 350.000 € frei
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
600.000 €22.000 €3,67 %
750.000 €52.500 €7 %
1.500.000 €209.000 €13,93 %
2.000.000 €304.000 €15,2 %

1.000.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Nichte oder Neffe (II)20.000 €294.000 €
Geschwister (II)20.000 €294.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €171.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I)400.000 €90.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €294.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an ein Kind?

Von 1.000.000 € gehen 90.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 910.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 15 %.

Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 600.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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