Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: I für ein Kind, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt 400.000 €. Steuerpflichtig sind damit 600.000 €. Mit 15 % auf 600.000 € errechnen sich 90.000 €.
Was das Ergebnis bedeutet
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 1.000.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 900 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“, wären 294.000 € fällig. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 85.395 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 87.750 € Steuer. Die Gruppe „Enkelkind (Eltern leben)“ käme bei gleichem Betrag auf 152.000 €.
Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 0 € unter der Grenze von 600.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 19 % greifen. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet. Die Steuer entspricht 9 % des Betrags.
Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 350.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 250.000 € frei |
| 600.000 € | 22.000 € | 3,67 % |
| 750.000 € | 52.500 € | 7 % |
| 1.500.000 € | 209.000 € | 13,93 % |
| 2.000.000 € | 304.000 € | 15,2 % |
1.000.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 294.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 171.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 90.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 294.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Wer eine Immobilie gegen Nießbrauch überträgt, mindert ihren steuerlichen Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs. Eltern können weiter darin wohnen oder die Miete behalten.
- Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 1.000.000 € an ein Kind?
Von 1.000.000 € gehen 90.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 910.000 €. Grundlage: Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €, Satz 15 %.
Ab welchem Betrag zahlt ein Kind Erbschaftsteuer?
Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 600.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.