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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für ein Kind bei 50.000 €

Bei 50.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag400.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben50.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Ein Kind gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 400.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Weitere 50.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Der Betrag schöpft den Freibetrag zu 13 % aus. Zu Lebzeiten hätte derselbe persönliche Freibetrag von 400.000 € zusätzlich alle zehn Jahre für Schenkungen genutzt werden können.

Was das Ergebnis bedeutet

Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Erst oberhalb von 400.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Im Fall „Geschiedener Ehepartner“ ergäben sich 4.500 €.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 4.500 € fällig. Für ein zwölfjähriges Kind käme ein Versorgungsfreibetrag von 30.700 € hinzu, die Steuer betrüge dann 0 €.

Lebensjahr kommt beim Erbe ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 € hinzu.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €0 €noch 300.000 € frei
150.000 €0 €noch 250.000 € frei
200.000 €0 €noch 200.000 € frei
300.000 €0 €noch 100.000 € frei
750.000 €52.500 €7 %
3.000.000 €494.000 €16,47 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €4.500 €
Schwiegerkind (II)20.000 €4.500 €
Schwiegereltern (II)20.000 €4.500 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Das Elternhaus bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn das Kind es zehn Jahre selbst bewohnt und die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Bei vermieteten Wohnimmobilien wird nur 90 % des Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Das senkt den steuerpflichtigen Erwerb spürbar.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 50.000 €?

Bei 50.000 € für ein Kind fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 400.000 €.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an ein Kind steuerfrei?

Ein Kind kann 400.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 50.000 € besteuert?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 400.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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