Die Rechnung im Detail
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 30.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 4.500 €.
Einordnung
Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 2.250 €. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 9 %.
Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 9.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 900 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 45.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 20 % greifen. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.
Nichten und Neffen gehören als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 4.500 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 9.000 € |
| Urenkel (I) | 100.000 € | 0 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 4.500 € |
Worauf es hier ankommt
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 50.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 50.000 € genau 4.500 € Erbschaftsteuer, das sind 9 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.