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Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 50.000 € an eine Nichte oder einen Neffen: So viel Steuer fällt an

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 50.000 € genau 4.500 € Erbschaftsteuer, das sind 9 % des Betrags.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer4.500 €9 % von 50.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig30.000 €abgerundet
Es bleiben45.500 €15 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 30.000 €. Der Satz von 15 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 4.500 €.

Einordnung

Für das Beispiel gilt: ein Betrag von 50.000 €, keine Vorschenkungen in den letzten zehn Jahren, kein Hausrat. Steuerklasse, Freibetrag und Satz stammen direkt aus dem ErbStG (2026). Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 15 % belastet. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 2.250 €. Der steuerpflichtige Teil ist mit 30.000 € gering, die Belastung bleibt überschaubar. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 9 %.

Unter „Freunde, Patenkind und andere“ läge die Steuer bei 9.000 €. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 900 €. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 45.000 € unter der Grenze von 75.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 20 % greifen. Zum Vergleich: In der Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ wären für denselben Betrag 0 € zu zahlen.

Nichten und Neffen gehören als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.

So verändert sich die Steuer mit dem Betrag

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
150.000 €26.000 €17,33 %
250.000 €46.000 €18,4 %
500.000 €120.000 €24 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Geschwister (II)20.000 €4.500 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €9.000 €
Urenkel (I)100.000 €0 €
Stiefeltern (II)20.000 €4.500 €

Worauf es hier ankommt

  • Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 50.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Eine Nichte oder ein Neffe zahlt für 50.000 € genau 4.500 € Erbschaftsteuer, das sind 9 % des Betrags. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 15 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Welcher Steuersatz gilt bei 50.000 €?

Der steuerpflichtige Erwerb von 30.000 € liegt in der Stufe mit 15 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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