So wird gerechnet
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Übrig bleiben 2.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Mit 30 % auf 2.980.000 € errechnen sich 894.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 3.020.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 2.980 € Steuer. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 894.000 € fällig. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte.
Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer. Mit der Erbfallkostenpauschale von 15.000 € sänke die Steuer auf 889.500 €. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 494.000 €. Die Steuer entspricht 29,8 % des Betrags.
Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.
Mehr oder weniger als 3.000.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.500.000 € | 444.000 € | 29,6 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
Wer zahlt bei 3.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 894.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 532.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 551.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 894.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere (III) | 20.000 € | 894.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Fragen und Antworten
Was kostet eine Erbschaft von 3.000.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
Von 3.000.000 € gehen 894.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 2.106.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?
Steuerfrei bleiben bis zu 20.000 €, dazu Hausrat bis 12.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse II mit 15 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 3.000.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 2.980.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.