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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für eine Nichte oder einen Neffen bei 1.500.000 €

444.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 1.500.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 1.480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer444.000 €29,6 % von 1.500.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig1.480.000 €abgerundet
Es bleiben1.056.000 €30 % Steuersatz

So wird gerechnet

Eine Nichte oder ein Neffe gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 439.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 444.000 € fällig. Effektiv sind das 29,6 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer.

Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.520.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Im Fall „Eltern oder Großeltern“ ergäben sich 266.000 €.

Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
100.000 €13.750 €13,75 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.000.000 €294.000 €29,4 %
2.000.000 €594.000 €29,7 %
3.000.000 €894.000 €29,8 %
10.000.000 €3.493.000 €34,93 %

1.500.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €209.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €444.000 €
Geschwister (II)20.000 €444.000 €
Stiefeltern (II)20.000 €444.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €444.000 €

Worauf es hier ankommt

  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
  • Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 1.500.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

444.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 1.500.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 1.480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.

Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?

Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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