So wird gerechnet
Eine Nichte oder ein Neffe gehört beim Erben zur Steuerklasse II. Davon bleiben 20.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Steuerpflichtig sind damit 1.480.000 €. Mit 30 % auf 1.480.000 € errechnen sich 444.000 €.
Einordnung
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 439.500 €. Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Schwiegereltern“, wären 444.000 € fällig. Effektiv sind das 29,6 % des übertragenen Werts. Auf einen weiteren Euro entfielen 30 % Steuer.
Der steuerpflichtige Erwerb liegt 4.520.000 € unter der Grenze von 6.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 35 % greifen. Bei Beträgen in dieser Größenordnung lohnt sich eine Planung über Schenkungen zu Lebzeiten und eine genaue Bewertung der Vermögenswerte. Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 2.960 €. Im Fall „Eltern oder Großeltern“ ergäben sich 266.000 €.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 750.000 € | 215.000 € | 28,67 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 10.000.000 € | 3.493.000 € | 34,93 % |
1.500.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 209.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 444.000 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Stiefeltern (II) | 20.000 € | 444.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 444.000 € |
Worauf es hier ankommt
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 1.500.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
444.000 € Erbschaftsteuer fallen bei 1.500.000 € für eine Nichte oder einen Neffen an: 1.480.000 € steuerpflichtig, Steuersatz 30 %. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 30 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Mit welchem Prozentsatz wird 1.500.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 1.480.000 € liegt in der Stufe mit 30 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.
- Steuerberater und Fachanwälte
- Regional oder per Video
- Kostenlos und unverbindlich
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.