So wird gerechnet
Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 9.980.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 35 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 3.493.000 €.
So ist das Ergebnis zu lesen
Annahmen: kein Hausrat, keine früheren Zuwendungen, keine Schulden. Gerechnet nach ErbStG, Stand 2026. Für „Kind (auch Adoptivkind)“ wären es 2.208.000 €. Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 3.487.750 € Steuer. Der steuerpflichtige Erwerb liegt 3.020.000 € unter der Grenze von 13.000.000 €. Erst darüber würde der höhere Satz von 40 % greifen. In dieser Größenordnung sind Gestaltungen wie Schenkungen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume oder die Übertragung des Familienheims besonders wirksam.
Pro 10.000 € sind das durchschnittlich 3.493 €. Jeder zusätzliche Euro würde hier mit 35 % belastet. Zum Vergleich: In der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ wären für denselben Betrag 4.785.000 € zu zahlen. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 34,93 %.
Wer kinderlos ist und Nichten oder Neffen bedenken will, sollte die Steuer deshalb früh einplanen.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 200.000 € | 36.000 € | 18 % |
| 500.000 € | 120.000 € | 24 % |
| 1.000.000 € | 294.000 € | 29,4 % |
| 2.000.000 € | 594.000 € | 29,7 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
| 5.000.000 € | 1.494.000 € | 29,88 % |
Wer zahlt bei 10.000.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 2.277.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 2.254.000 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 3.493.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 2.208.000 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Hausrat und Gegenstände bleiben zusammen bis 12.000 € steuerfrei.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte oder ein Neffe bei 10.000.000 €?
Bei 10.000.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 3.493.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 9.980.000 € mit 35 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 35 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 10.000.000 € besteuert?
Der steuerpflichtige Erwerb von 9.980.000 € liegt in der Stufe mit 35 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.