Rechenweg
Ausgangspunkt ist die Steuerklasse: II für eine Nichte oder einen Neffen, so sieht es § 15 ErbStG beim Erben vor. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Als steuerpflichtiger Erwerb verbleiben 180.000 €. Mit 20 % auf 180.000 € errechnen sich 36.000 €.
Einordnung
Die Rechnung folgt den §§ 15, 16 und 19 ErbStG in der für 2026 geltenden Fassung. Angenommen ist ein Erbfall ohne Hausrat, ohne Vorschenkungen und ohne weitere Abzüge. Die Gruppe „Kind (auch Adoptivkind)“ käme bei gleichem Betrag auf 0 €. Auf je 10.000 € des Betrags entfallen im Schnitt 1.800 € Steuer. Mit 120.000 € mehr steuerpflichtigem Erwerb wäre die Wertgrenze von 300.000 € erreicht; dort wechselt der Satz auf 25 %. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18 %.
Werden die pauschalen Erbfallkosten von 15.000 € abgezogen, bleiben 33.000 € Steuer. Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefkind“ 0 €. Bei diesem Betrag wirkt sich der Steuersatz deutlich aus.
Großnichten und Großneffen fallen dagegen schon in Steuerklasse III.
So verändert sich die Steuer mit dem Betrag
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 100.000 € | 13.750 € | 13,75 % |
| 150.000 € | 26.000 € | 17,33 % |
| 250.000 € | 46.000 € | 18,4 % |
| 300.000 € | 56.000 € | 18,67 % |
| 400.000 € | 95.000 € | 23,75 % |
| 3.000.000 € | 894.000 € | 29,8 % |
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Geschwister (II) | 20.000 € | 36.000 € |
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 11.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein (III) | 20.000 € | 54.000 € |
| Stiefkind (I) | 400.000 € | 0 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist (I) | 400.000 € | 0 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.
- Bei größeren Beträgen kann ein Vergleich mit einer Adoption sinnvoll sein; ein adoptiertes Kind hat 400.000 € Freibetrag. Das ist eine familienrechtliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Erbschaft von 200.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?
Bei 200.000 € zahlt eine Nichte oder ein Neffe 36.000 € Erbschaftsteuer; nach dem Freibetrag von 20.000 € werden 180.000 € mit 20 % besteuert. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.
Ab welchem Betrag zahlt eine Nichte oder ein Neffe Erbschaftsteuer?
Die Grenze liegt bei 20.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse II zunächst mit 15 %; Hausrat bis 12.000 € kommt steuerfrei hinzu.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 200.000 €?
Der steuerpflichtige Erwerb von 180.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.