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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse II · Rechtsstand 2026

300.000 € geerbt an eine Nichte oder einen Neffen: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Von 300.000 € gehen 56.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 244.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer56.000 €18,67 % von 300.000 €
Freibetrag20.000 €Steuerklasse II
Steuerpflichtig280.000 €abgerundet
Es bleiben244.000 €20 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Für eine Nichte oder einen Neffen gilt beim Erben die Steuerklasse II nach § 15 ErbStG. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 20.000 €. Übrig bleiben 280.000 €, auf volle 100 € abgerundet. Der Satz von 20 % gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, die Steuer liegt bei 56.000 €.

Einordnung

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Gemessen am gesamten Betrag ergibt das eine Quote von 18,67 %. Für „Schwiegerkind“ wären es 56.000 €. Ein größerer Teil liegt über dem Freibetrag, die Steuer wird spürbar. Umgerechnet kostet jeder Zehntausender 1.866 €.

Auf einen weiteren Euro entfielen 20 % Steuer. Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ 84.000 €. Bis zur nächsten Wertgrenze von 300.000 € fehlen noch 20.000 € steuerpflichtiger Erwerb. Darüber stiege der Satz auf 25 %, gemildert durch den Härteausgleich. Berücksichtigt man die Erbfallkostenpauschale, sind es nur noch 53.000 €.

Nichten und Neffen gehören als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.

Steuer bei höheren und niedrigeren Beträgen

BetragSteuerQuote oder Spielraum
200.000 €36.000 €18 %
250.000 €46.000 €18,4 %
400.000 €95.000 €23,75 %
500.000 €120.000 €24 %
750.000 €215.000 €28,67 %
1.500.000 €444.000 €29,6 %

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €11.000 €
Lebensgefährte ohne Trauschein (III)20.000 €84.000 €
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner (I)756.000 €0 €
Schwiegereltern (II)20.000 €56.000 €
Stiefkind (I)400.000 €0 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Nur Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern gehören zur Klasse II. Großnichten und Großneffen fallen in Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %.
  • Wer Nichten und Neffen früh schenkt, kann den Freibetrag von 20.000 € alle zehn Jahre neu nutzen.

Fragen und Antworten

Was kostet eine Erbschaft von 300.000 € an eine Nichte oder einen Neffen?

Von 300.000 € gehen 56.000 € als Erbschaftsteuer ab, es bleiben 244.000 €. Grundlage: Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Satz 20 %.

Bis zu welchem Betrag bleibt eine Erbschaft an eine Nichte oder einen Neffen steuerfrei?

Eine Nichte oder ein Neffe kann 20.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 12.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse II beträgt 15 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 300.000 € besteuert?

Der steuerpflichtige Erwerb von 280.000 € liegt in der Stufe mit 20 %. Der Satz gilt für den gesamten Betrag.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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