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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaftsteuer für den Ehepartner bei 300.000 €

300.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben300.000 €0 % Steuersatz

Die Rechnung im Detail

Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Der Freibetrag deckt den Betrag vollständig ab. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern. Auch mit weiteren 250.000 €, also insgesamt 550.000 €, bliebe alles steuerfrei. Genutzt sind damit 40 % des Freibetrags.

So ist das Ergebnis zu lesen

Wir haben den Fall mit dem Rechenkern unseres Rechners durchgerechnet, nach geltendem Recht 2026. Hausrat, Vorerwerbe und Sonderfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %. Im Fall „Urenkel“ ergäben sich 22.000 €.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Stiefeltern“ 56.000 €.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Mehr oder weniger als 300.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
250.000 €0 €noch 506.000 € frei
400.000 €0 €noch 356.000 € frei
500.000 €0 €noch 256.000 € frei
750.000 €0 €noch 6.000 € frei

300.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €11.000 €
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €22.000 €
Geschwister (II)20.000 €56.000 €
Urenkel (I)100.000 €22.000 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €56.000 €

Was du in diesem Fall prüfen solltest

  • Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
  • Ein Berliner Testament, in dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, verschenkt die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall. Vermächtnisse an die Kinder können das ausgleichen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 300.000 €?

300.000 € bleiben für den Ehepartner steuerfrei: Der Freibetrag von 756.000 € deckt den gesamten Betrag ab.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Die Grenze liegt bei 756.000 €. Erst der Teil darüber wird besteuert, in Klasse I zunächst mit 7 %; Hausrat bis 41.000 € kommt steuerfrei hinzu.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 300.000 €?

Gar keiner. Steuersätze kommen erst oberhalb von 756.000 € ins Spiel.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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