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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

200.000 € geerbt an den Ehepartner: Steuer, Freibetrag, Rechenweg

Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben200.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Selbst 300.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 500.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Genutzt sind damit 26 % des Freibetrags.

So ist das Ergebnis zu lesen

Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ käme bei gleichem Betrag auf 54.000 €. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.

Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 36.000 € fällig.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Mehr oder weniger als 200.000 €

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 706.000 € frei
100.000 €0 €noch 656.000 € frei
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
250.000 €0 €noch 506.000 € frei
300.000 €0 €noch 456.000 € frei
750.000 €0 €noch 6.000 € frei

200.000 € an andere Empfänger

EmpfängerFreibetragSteuer
Eltern oder Großeltern (I)100.000 €11.000 €
Enkelkind (Eltern leben) (I)200.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschiedener Ehepartner (II)20.000 €36.000 €
Schwiegerkind (II)20.000 €36.000 €

Hinweise zu diesem Fall

  • Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
  • Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.

Fragen und Antworten

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 200.000 €?

Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?

Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.

Welche Stufe des Tarifs greift bei 200.000 €?

Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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