Rechenweg
Für den Ehepartner gilt beim Erben die Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Davon bleiben 500.000 € als persönlicher Freibetrag steuerfrei. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Damit bleibt nichts zu versteuern. Selbst 300.000 € würden den Freibetrag noch nicht überschreiten. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall lagen, werden nicht angerechnet; der Freibetrag von 500.000 € stünde dann voll zur Verfügung. Genutzt sind damit 26 % des Freibetrags.
So ist das Ergebnis zu lesen
Unterstellt ist ein reiner Geldwert ohne Abzüge. Freibeträge und Steuersätze entsprechen dem Rechtsstand 2026. Die Gruppe „Lebensgefährte ohne Trauschein“ käme bei gleichem Betrag auf 54.000 €. Erst oberhalb von 756.099 € würde Steuer fällig, zunächst mit 7 %.
Ginge der Betrag an jemanden aus der Gruppe „Stiefeltern“, wären 36.000 € fällig.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Mehr oder weniger als 200.000 €
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 706.000 € frei |
| 100.000 € | 0 € | noch 656.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 606.000 € frei |
| 250.000 € | 0 € | noch 506.000 € frei |
| 300.000 € | 0 € | noch 456.000 € frei |
| 750.000 € | 0 € | noch 6.000 € frei |
200.000 € an andere Empfänger
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Eltern oder Großeltern (I) | 100.000 € | 11.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) (I) | 200.000 € | 0 € |
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschiedener Ehepartner (II) | 20.000 € | 36.000 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 36.000 € |
Hinweise zu diesem Fall
- Das selbst bewohnte Familienheim bleibt beim Erbe steuerfrei, wenn der überlebende Partner es zehn Jahre selbst nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG), ohne Wohnflächengrenze.
- Eine gesetzliche Witwenrente kürzt den Versorgungsfreibetrag um ihren Kapitalwert. Bei jüngeren Hinterbliebenen kann er dadurch ganz entfallen.
Fragen und Antworten
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt der Ehepartner bei 200.000 €?
Bei 200.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.
Wie viel kann der Ehepartner steuerfrei erhalten?
Steuerfrei bleiben bis zu 756.000 €, dazu Hausrat bis 41.000 €. Darüber beginnt die Steuer in Klasse I mit 7 %.
Welche Stufe des Tarifs greift bei 200.000 €?
Keiner, denn nach Abzug des Freibetrags bleibt nichts zu versteuern.
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Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.