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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Erbschaftsteuer-Beispiele · Steuerklasse I · Rechtsstand 2026

Erbschaft von 100.000 € an den Ehepartner: So viel Steuer fällt an

Bei 100.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Erbschaftsteuer0 €innerhalb des Freibetrags
Freibetrag756.000 €Steuerklasse I
Steuerpflichtig0 €abgerundet
Es bleiben100.000 €0 % Steuersatz

Rechenweg

Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Weitere 250.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 13 % verbraucht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern.

Einordnung

Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 0 €. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.

Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 13.750 €.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.

Andere Beträge für den Ehepartner

BetragSteuerQuote oder Spielraum
50.000 €0 €noch 706.000 € frei
150.000 €0 €noch 606.000 € frei
200.000 €0 €noch 556.000 € frei
1.500.000 €141.360 €9,42 %
3.000.000 €426.360 €14,21 %
10.000.000 €2.126.120 €21,26 %

Wer zahlt bei 100.000 € wie viel?

EmpfängerFreibetragSteuer
Kind (auch Adoptivkind) (I)400.000 €0 €
Geschwister (II)20.000 €13.750 €
Nichte oder Neffe (II)20.000 €13.750 €
Schwiegereltern (II)20.000 €13.750 €
Schwiegerkind (II)20.000 €13.750 €

Zwei Punkte, die oft übersehen werden

  • Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
  • Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.

Kurz beantwortet

Was kostet eine Erbschaft von 100.000 € an den Ehepartner?

Bei 100.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.

Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?

Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.

Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?

Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 756.000 € deckt 100.000 € vollständig ab.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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