Rechenweg
Der Ehepartner gehört beim Erben zur Steuerklasse I. Abgezogen wird zunächst der persönliche Freibetrag von 500.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, zusammen 756.000 €. Ein steuerpflichtiger Rest entsteht nicht. Weitere 250.000 € könnten hinzukommen, ohne dass Steuer anfiele. Vom Freibetrag ist so erst ein Anteil von 13 % verbraucht. Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren würden mit diesem Erbe zusammengerechnet und den Freibetrag von 500.000 € schmälern.
Einordnung
Grundlage sind die Freibeträge und Steuersätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Wir rechnen mit einem reinen Geldbetrag, ohne Hausrat und ohne frühere Zuwendungen. Im Fall „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“ ergäben sich 0 €. Bis zu einem Betrag von 756.099 € bliebe es für den Ehepartner bei null Steuer; danach beginnt die erste Stufe mit 7 %.
Derselbe Betrag kostet in der Gruppe „Geschiedener Ehepartner“ 13.750 €.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind steuerlich am besten gestellt: Steuerklasse I, ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € und beim Erbe zusätzlich ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 €.
Andere Beträge für den Ehepartner
| Betrag | Steuer | Quote oder Spielraum |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | noch 706.000 € frei |
| 150.000 € | 0 € | noch 606.000 € frei |
| 200.000 € | 0 € | noch 556.000 € frei |
| 1.500.000 € | 141.360 € | 9,42 % |
| 3.000.000 € | 426.360 € | 14,21 % |
| 10.000.000 € | 2.126.120 € | 21,26 % |
Wer zahlt bei 100.000 € wie viel?
| Empfänger | Freibetrag | Steuer |
|---|---|---|
| Kind (auch Adoptivkind) (I) | 400.000 € | 0 € |
| Geschwister (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Nichte oder Neffe (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Schwiegereltern (II) | 20.000 € | 13.750 € |
| Schwiegerkind (II) | 20.000 € | 13.750 € |
Zwei Punkte, die oft übersehen werden
- Unter Lebenden lässt sich das Familienheim jederzeit steuerfrei übertragen, auch mehrfach. Das ist ein häufig genutzter Weg, Vermögen zwischen Partnern auszugleichen.
- Der Zugewinnausgleich ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, kann die fiktive Ausgleichsforderung vom Erwerb abziehen; sie ist oft höher als gedacht.
Kurz beantwortet
Was kostet eine Erbschaft von 100.000 € an den Ehepartner?
Bei 100.000 € für den Ehepartner fällt keine Erbschaftsteuer an, der Betrag liegt innerhalb des Freibetrags von 756.000 €.
Ab welchem Betrag zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer?
Der Ehepartner kann 756.000 € ohne Steuer erhalten. Zusätzlich ist Hausrat bis 41.000 € befreit, der erste Steuersatz in Klasse I beträgt 7 %.
Mit welchem Prozentsatz wird 100.000 € besteuert?
Es greift keine Stufe: Der Freibetrag von 756.000 € deckt 100.000 € vollständig ab.
Mit deinen Werten rechnen
Hausrat, Vorschenkungen und weitere Abzüge ergänzen.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.